Benachteiligung von Ingstetten und Hütten!

Rechtssicherheit der Schelklinger Kommunalwahlen?

Die Schelklinger Kommunalwahlen finden nach dem Prinzip der unechten Teilortswahl statt.
Im Rahmen der Eingemeindungen wurde dieses Konstrukt gewählt um sicherzustellen, dass die Teilorte angemessen im Stadtrat repräsentiert sind.

Auch heute besteht nach wie vor der Bedarf, dafür zu sorgen, dass auch die kleinen Teilorte gleichberechtigt ihre Anliegen mit einbringen können.

Wichtig ist aber auch, dass Wahlen fair und rechtssicher sind. Das ist aus unserer Sicht aktuell in Schelklingen nicht mehr vollständig gewährleistet.
Die Schelklinger Einteilung der Wohnbezirke führt dazu, dass die Stimmenzuteilung nicht ausreichend mit den Einwohnerzahlen korreliert.

In der vergangenen Gemeinderatssitzung am 21.01.26 haben wir diese Problematik bereits angesprochen.

Von der Verwaltung erhoffen wir uns eine Prüfung unserer Rechnung, eine Einschätzung zur Rechtsicherheit und mögliche Korrekturvorschläge.

Deshalb haben wir am 22.01.26, wie im Gemeinderat zugesagt, die folgende schriftliche Anfrage an unseren Bürgermeister Herrn Ruckh bzw. unsere Verwaltung gestellt.

Unsere Anfrage an die Verwaltung: