Die Schelklinger Kommunalwahlen finden nach dem Prinzip der unechten Teilortswahl statt.
Im Rahmen der Eingemeindungen wurde dieses Konstrukt gewählt um sicherzustellen, dass die Teilorte angemessen im Stadtrat repräsentiert sind.
Auch heute besteht nach wie vor der Bedarf, dafür zu sorgen, dass auch die kleinen Teilorte gleichberechtigt ihre Anliegen mit einbringen können.
Insbesondere stehen wir als Grüne dafür ein, den ländlichen Raum zu stärken.
Starke Ortschaftsräte, deren Meinung stets einbezogen wird, sind hierfür aus unserer Sicht äußerst wichtig.
Wichtig ist aber auch, dass Wahlen fair und rechtssicher sind. Das ist aus unserer Sicht aktuell in Schelklingen nicht mehr vollständig gewährleistet.
Die Schelklinger Einteilung der Wohnbezirke führt dazu, dass die Stimmenzuteilung nicht ausreichend mit den Einwohnerzahlen korreliert.
Die beiden Teilorte Ingstetten und Hütten sind stark unterrepräsentiert – was unserer Meinung nach dringend korrigiert gehört.
In der vergangenen Gemeinderatssitzung am 21.01.26 haben wir diese Problematik bereits angesprochen.
Von der Verwaltung erhoffen wir uns eine Prüfung unserer Rechnung, eine Einschätzung zur Rechtsicherheit und mögliche Korrekturvorschläge.
Deshalb haben wir am 22.01.26, wie im Gemeinderat zugesagt, die folgende schriftliche Anfrage an unseren Bürgermeister Herrn Ruckh bzw. unsere Verwaltung gestellt.
Unsere Anfrage an die Verwaltung:

Schelklingen, den 22.01.2026
Schriftliche Anfrage der Grünen Stadträte im Schelklinger Gemeinderat:
Unterrepräsentation von Ingstetten und Hütten – Rechtssicherheit bei der Kommunalwahl 2029
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ruckh,
der VGH Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19.7.2022 ein Urteil des VG Stuttgart bestätigt, wonach die Gemeinderatswahl 2019 der Stadt Tauberbischofsheim für ungültig zu erklären ist.
Anlass war die Klage einer Bürgerin eines Teilorts, die sich durch die Sitzzuteilung im Rahmen der unechten Teilortswahl im Gemeinderat unterrepräsentiert fühlt. Im vorliegenden Fall wurde errechnet, dass der betreffende Teilort zu 38% unterrepräsentiert sei, wohingegen ein anderer kleinerer Teilort zu 57% überrepräsentiert ist.
Übertragen auf Gemeinderatswahlen in Schelklingen ist nach gleichem Maßstab davon auszugehen, dass nach derzeitigen Einwohnerzahlen,
Ingstetten mit 39% und Hütten mit 28% unterpräsentiert,
Gundershofen/ Sondernach hingegen mit 39% überrepräsentiert sind.
Ausgleichssitze sind dabei nach aktueller Besetzung des Gemeinderats berücksichtigt.
Dadurch sehen wir die Gefahr einer Anfechtung bei zukünftigen Wahlen.
Aufgrund dieser Überlegungen stellen wir folgende Anfrage an die Stadtverwaltung:
- Welche Bedeutung hat das Urteil des VG Stuttgart nach Ansicht der Verwaltung für die Gemeinderatswahl 2029 in Schelklingen?
- Wie hoch schätzt die Verwaltung auf Grund des Gerichtsurteils das Risiko einer erfolgreichen Wahlanfechtung in Schelklingen ein, wenn die aktuell in der Hauptsatzung festgelegte Verteilung der Gemeinderatssitze auf die Stadtteile bei der Wahl 2029 unverändert bleibt?
- Welche Vorschläge wird die Verwaltung dem Gemeinderat ggf. vorlegen, um eine mögliche Normenkontrollklage oder Wahlanfechtung zu vermeiden?
- Wann können wir mit einer Vorlage der Stadtverwaltung zur Frage der Rechtssicherheit der Gemeinderatswahl rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Ann-Kathrin Tok
Dr. Dominik Schrade-Köhn
Anlage:
Berechnunggrundlage und Berechnung zur Gegenprüfung/ Bestätigung durch die Stadtverwaltung

Einwohnerzahlen (Quelle: Stadtbote Schelklingen)

Berechnung mit Berechnungstool der GAR-BW (https://www.gar-bw.de/)
https://wordpress42.gcms.verdigado.net/wp-content/uploads/2022/12/Unechte-Teilortswahl-Sitzzahlberechnung_UTW.xlsx