Schelklinger Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 4.12.2024

Venus vor dem Rathaus Schelklingen
Rathaus Schelklingen mit Venus; Foto: Dominik Schrade-Köhn

2 Millionen Euro: Schelklingen beteiligt sich an der Netze-BW

In der vorangehenden Gemeinderatssitzung am 27.11.2024 wurde im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung über eine Beteiligung der Stadt Schelklingen an der NetzeBW in Höhe von 2 Millionen Euro verhandelt.
Der Gemeinderat stimmte dieser Beteiligung nach eingehender Beratung zu. Aus unserer Sicht ist dieses Beteiligungsmodell aus finanzieller Sicht durchaus interessant.

Allerdings sind wir der Meinung, dass eine so weitreichende Entscheidung im Interesse unserer Bürger:innen generell öffentlich verhandelt werden sollte. Die Bürger:innen sollten die Argumente, die für oder gegen eine solche Investition sprechen, kennenlernen und sich eine Meinung bilden können. Die Begründung, warum die Beratung nicht-öffentlich stattfinden musste, hat uns nicht überzeugt.

Quelle: Geschäftsordnung für den Gemeinderat, Stadt Schelklingen (Az: 022.221, 2017, S.7)

In der aktuellen Sitzung wurde die Beteiligung an der NetzteBW unter dem TOP „Bekanntgaben der Verwaltung“ durch Herrn Ruckh zwar kurz erwähnt.
Allerdings wurde der Beschluss nicht, wie eigentlich vorgesehen, im Wortlaut wiedergegeben.

Im aktuellen Stadtboten (KW49) finden sich die anderen Beschlüsse dieser Gemeinderatssitzung. Die Netze BW Beteiligung wird jedoch mit keinem Wort erwähnt.

https://www.schelklingen.de/fileadmin/Dateien/Website/Dateien/Stadtbote/2024/49_Schelklingen_2024.pdf#page=10

Die Gemeinderatsentscheidung ist sicherlich mit besten Absichten erfolgt. Trotzdem wünschen wir uns bei so gewichtigen Entscheidungen folgendes:

  • Die Chancen und Risiken öffentlich machen.
  • Eine Kostenvergleichsrechung mit anderen Investitionsmöglichkeiten wie z.B. Beteiligung an Wind- oder Photovoltaikprojekten vornehmen und veröffentlichen

In der Sitzung haben wir in einer Wortmeldung ausdrücklich den Wunsch geäußert, dass die Verwaltung hier mehr und genauere Informationen öffentlich machen soll.

Lärmaktionsplan: Tempolimit und Kreisverkehr?

Die Ausführungen zu den Lärmberechnungen waren äußerst interessant.
Als mögliche Maßnahmen zur Lärmreduktion wurden unter anderem ein Kreisverkehr, Flüsterasphalt und Geschwindigkeitsbegrenzungen angeführt.
Als Nebenergebnis ist im Bericht ersichtlich, dass das

Als schnelle und günstige Maßnahme können wir uns ein zeitunabhängiges Geschwindigkeitslimit für den Durchgangsverkehr gut vorstellen. Folgende Ziele könnten damit erreicht werden:

  • Lärmreduktion für die direkten Anwohne an Bundesstraße und Ortsdurchfahrt
  • Mehr Sicherheit für unsere Kinder auf dem Weg zu Schule und Kita
  • Mehr Sicherheit an den gefährlichen Überwegen über die Bundesstraße (Überwege bei Bahnhof und Feuerwehr)
  • Mehr Sicherheit für Radfahrer innerorts.

Als kurzfristige Verbesserung für die Kreuzung am Bahnhof wäre, unserer Meinung nach, zum Beispiel eine Grüne Pfeil-Regelung denkbar.