In der Gemeinderatssitzung am 19. November hatten wir eine Gefahrensituation in der Bahnhofstraße angesprochen. Insbesondere für Schüler und Senioren sehen wir an dieser Stelle ein großes Gefahrenpotential.
Das Problem
Der Zebrastreifen in der Bahnhofsstraße (gegenüber der Zahnarztpraxis) sorgt in Verbindung mit dem morgendlichen Stau an der Kreuzung Richtung Ehinger Straße zu gefährlichen Situationen.
Bedingt durch den Stau müssen die Schüler zwischen den Autos auf dem Zebrastreifen Richtung Zahnarzt queren.
Für Autos auf der Gegenspur sind sie dann schlecht zu sehen, was mit dem fließenden Verkehr stadteinwärts auf der Bahnhofstraße zu gefährlichen Situationen führt.
Unserer Meinung nach ist es nur eine Frage der Zeit, bis es hier zu einem tragischen Unfall kommt!
Unsere Anfrage
Aus diesem Grund hatten wir angefragt, ob in diesem Bereich nicht auch eine Tempolimit möglich oder sogar geboten ist.
Rückmeldung von der Stadtverwaltung
Am 5. Februar haben alle Gemeinderäte eine schriftliche Antwort der Stadtverwaltung bekommen.
Vom Landratsamt sei die Rückmeldung gekommen, dass
- keine Gefahrensituation bestünde.
- ein Tempolimit ausscheide, da die Anforderungen an die Sicht und die Erkennbarkeit des Fußgängerüberwegs gegeben seien.
Die Begründung
Begründet wird diese Entscheidung mit der Richtlinie R-FGÜ 2001. Fußgängerwege müssen bei 50km/h
- aus einer Entfernung von 100 Metern erkennbar sein.
- Die Sichtweite von und auf die Warteflächen muss mindestens 50 Meter betragen.
Beides sei gegeben, da die L240 in diesem Bereich gerade verlaufe und beide Punkte erfüllt seien.
Die Fehler in der Begründung
- Die L240 verläuft in diesem Bereich nicht gerade.
- Die Sicht von und auf die Warteflächen ist bei einseitigem Rückstau zur Ampel überhaupt nicht gegeben.
Genau aus diesem Grund hatten wir die Anfrage ja gestellt!
Wir haben nachgemessen
Auf der Karte gemessen ergibt sich eine Sichtweite von 57m.
Nach der Richtlinie R-FGÜ 2001 sind 50m Sichtweite der Mindestabstand bei 30km/h. (100m bei 50km/h)
(https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/fussgaengerueberwege)

Am Zebrastreifen an der Schule (ebenfalls L240) sind außerhalb der Schulzeiten aktuell ebenfalls 50km/h erlaubt. Von Hausen kommend beträgt die Sichtweite hier nur gut 60m.
Auch hier ist nach der R-FGÜ 2001 die Mindestsichtweite für 50km/h bei weitem nicht gegeben.

Unsere Forderung
Gerade im Verkehr müssen die stärkeren Verkehrsteilnehmer auf die Schwächeren Rücksicht nehmen.
Bei Tempo 50 ist an diesen beiden Stellen regelmäßig zu beobachten, dass das nicht klappt.
Aus Rücksichtnahme auf alle Verkehrsteilnehmer fordern wir, diese Gefahrenstellen durch dauerhaftes Tempo 30 zu entschärfen.
Der Stadtverwaltung haben wir entsprechend geantwortet und darum gebeten, unsere Stellungnahme an die zuständige Stelle im Landratsamt weiterzuleiten.
Ein Beitrag der Grünen im Schelklinger Gemeinderat:
Ann-Kathrin Tok
Dominik Schrade-Köhn