Am Dienstag den 26.05. wurde allen Gemeinderäten ein Auszug aus dem Ergebnis der Verkehrsschau zugeschickt.
Leider gab es zuvor nur aus der Presse die Info, dass im Frühjahr eine Verkehrsschau stattfinden soll – die Gemeinderäte waren über den Termin nicht informiert.
Das ist enttäuschend, zumal wir uns als Schelklinger Grüne für das Thema sicherer Zebrastreifen stark gemacht hatten.
Der Protokollauszug, den wir erhalten haben betrifft leider nur einen der drei betroffenen Zebrastreifen und schiebt die Verantwortung alleine auf die Autofahrer. Die zuvor als Argument für Tempo50 verwendete Richtlinie scheint nun keine Rolle mehr zu spielen.
Nach dieser Richtlinie (R-FGÜ 2001) gilt für Fußgängerwege bei 50km/h:
- Die Sichtweite von und auf die Warteflächen muss mindestens 50 Meter betragen.
- Der Überweg muss aus einer Entfernung von 100 Metern erkennbar sein.
Beides ist bei diesen drei Zebrastreifen nicht erfüllt.
Aus diesem Grund haben wir die folgende Rückfrage als offenen Brief an Herrn Stefan Härle (Amt für Verkehr und Mobilität, Alb-Donau-Kreis) und unseren Bürgermeister Herrn Ruckh gesandt:
Offener Brief an das Amt für Verkehr und Mobilität und unseren Bürgermeister
Sehr geehrter Herr Härle, sehr geehrter Herr Ruckh,
von der Stadtverwaltung Schelklingen haben wir einen Ausschnitt des Protokolls der Verkehrsschau vom 21. Mai 2026 in Schelklingen erhalten.
Dieser Ausschnitt enthält den Punkt „TOP 3 – Schelklingen, L 240, Fußgängerüberweg Bahnhofstraße“
Ursprünglich wurde die Anfrage ob eine Geschwindigkeitsreduzierung im Zuge der L 240 im Bereich des Fußgängerüberwegs möglich ist mit Hinweis auf die Richtlinie R-FGÜ 2001 verneint.
Auf die Rückfrage bzw. den Hinweis, dass:
– der Übergang weder aus einer Entfernung von 100 Metern erkennbar ist
– noch eine Sichtweite von und auf die Warteflächen von mindestens 50 Meter besteht
und daher Tempo 50 nach dieser Richtlinie gar nicht zulässig wäre, wurde die Verkehrsschau durchgeführt.
Bitte beantworten Sie uns folgende Fragen zum Protokoll:
- Warum wurde nur TOP3 an die Gemeinderäte versandt, obwohl mindesten 3 Zebrastreifen betroffen sind:
- L240 an der Bahnhofstraße
- L240 an der Grundschule
- Der Zebrastreifen im Teilort Hütten.
- Warum wird im Bericht die volle Verantwortung auf die Autofahrer abgewälzt – und auf freiwillige Temporeduktion bis hin zum Schritttempo gesetzt?
- Da die R-FGÜ 2001 zuvor als maßgebliche Entscheidungsgrundlage angeführt wurde, bitten wir um Auskunft, zu welchem Ergebnis die Verkehrsschau hinsichtlich der dort genannten Anforderungen an Erkennbarkeit und Sichtweiten des Fußgängerüberwegs gekommen ist.
Bitte übersenden Sie mir das komplette Protokoll der Verkehrsschau und geben Sie mit an, ob dieses auf unsrer Homepage öffentlich gemacht werden darf.
Wir bitten Sie um eine rasche Antwort.
Hinweis: Diesen Brief werden wir als offenen Brief ebenfalls auf der Homepage unseres Grünen Ortsverbands veröffentlichen. Sehr gerne ergänze wir an dieser Stelle auch Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Ann-Kathrin Tok (B90/Grüne, Kernstadt)
Dominik Schrade-Köhn (B90/Grüne, Kernstadt)
Ulrich Kottke (B90/Grüne, Justingen)
Alle interessierten Schelklinger Fußgänger und Autofahrer möchten wir ermutigen, aktiv im Rathaus um Einsicht in das Protokoll der Verkehrsschau zu bitten.